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Netiquette

 

Die Donuts auf #mollig:

Regel: Begründung:

#mollig ist ein Tempel, benimm dich dementsprechend! Wer diesen heiligen Ort durch ungebürliches Benehmen entweiht darf seine Sünden nicht mehr bei uns beichten. Amen!

Wir sind kein Flirt-, Fick- und/oder Baggerchannel! Wenn du Fleisch suchst, geh zum Metzger!

Kein gleichzeitiger Join auf solchen Channels wie z.B. #sex.*, #gay*, #warez.* usw.! Wir sind ein anständiges Etablissement! Sei also bitte so freundlich und erspare uns die Deppen die du aus offensiven Channels nachziehst. Benutze entweder das Webaplet oder einen zweiten Client wenn du auf solchen Channels chatten möchtest.

Bitte so wenig Farben und bunte Scripte wie möglich! Nicht jeder im IRC hat einen farbenfähigen Client. Diese User sehen Deinen tollen bunten Text nur als unlesbaren Buchstabenhaufen.

Wir sind kein Parkplatz! Solltest du vergessen haben dich wärend des Kinobesuches auszuloggen werden wir das nach 120 Minuten Inaktivität für dich nachholen.

Channelhopper dürfen nicht (mehr) rein! Solltest du "nur jemand suchen" benutze /whois oder /notify - wie das geht steht in der Hilfe (/help).

 

Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde:

Du darfst vor Deinem Rechner pupsen, fluchen, Alkohol und andere Drogen konsumieren,
groben Unfug schreiben, die Sinnhaftigkeit dieses Staates anzweifeln,
wärend des Chattens in unbequemer Haltung verharren und selbstverständlich auch telefonieren.

Außerdem möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen daß du beim Chatten Spaß haben darfst!

 

Zur Info:
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 Streit im Chat: Störenfriede fliegen raus:

Wer im weltweiten Computernetz einen so genannten Chat-Room (eine Art Plauderecke für
jedermann) eingerichtet hat, verfügt dort über ein virtuelles Hausrecht. In einem konkreten Fall
hatte der Betreiber eines Party-Chat zunächst versucht, einen hartnäckigen Störenfried,
der andere Chatter anpöbelte, technisch "auszusperren". Als das nicht klappte, schickte er ihm
eine entsprechende Unterlassungserklärung zu, die der andere aber nicht unterzeichnete.
Daraufhin wollte der Betreiber dem unliebsamen Besucher den Zugang zum Chat-Room per
einstweiliger Verfügung untersagen. Doch auch dagegen wehrte der sich. Der Streit landete vor dem Oberlandesgericht Köln.
Das entschied am 25. August 2000, daß ein Chat-Betreiber
von seinem "virtuellen Hausrecht" Gebrauch machen und einem unliebsamen Gast die
Teilnahme am Online-Plaudem untersagen kann.
(Az,19 U 2/00)
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